Norm
BStG §5Rechtssatz
Die Erfüllung der Forderung, es müsse die gesamte Fahrbahn zu jeder Zeit auch von jedem Fußgänger ungefährdet begehbar sein, ist für den Straßenerhalter unzumutbar.
Entscheidungstexte
Schlagworte
RS wurde ursprünglich zu § 11 BStG 1948 erstellt.European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0053460Dokumentnummer
JJR_19731024_OGH0002_0010OB00189_7300000_001