Norm
ZPO §393 Abs1Rechtssatz
Über eine aufrechnungsweise geltend gemachte Gegenforderung ist nicht mit Zwischenurteil zu entscheiden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0040757Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.03.2021