Norm
HVertrG 1993 §12 Abs1Rechtssatz
Dem Geschäftsherrn kann nicht zugemutet werden, bei einer ihm nicht lohnend erscheinenden Geschäftskonjunktur den Geschäftsbetrieb mit Schaden oder doch ohne Gewinn nur darum aufrechtzuerhalten, damit der Agent Provisionen verdienen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0063319Zuletzt aktualisiert am
28.05.2009