RS OGH 1973/10/30 4Ob79/73

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Veröffentlicht am 30.10.1973
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Norm

ABGB §1304 BVa
DHG §2

Rechtssatz

Verschuldensteilung 1 : 2 zu Lasten des Dienstgebers - der in Kenntnis der Überladung des Lastkraftwagens und des schlechten Zustandes der Bremsen seinem Dienstnehmer, von dem er gewußt hat, daß er in der Führung von Lastkraftwagen Anfänger war, den Auftrag erteilt hat, mit dem Lastkraftwagen unter den ihm bekannten schwierigen Verhältnissen den Abtransport durchzuführen - gegenüber dem Dienstnehmer, der unter Weisungsmißachtung im Zeitpunkt der Gefahr nicht richtig handelte.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 79/73
    Entscheidungstext OGH 30.10.1973 4 Ob 79/73
    Veröff: ZAS 1975,24 (kritisch Mayer) = SozM IA/e,1080 = DRdA 1975,287 (Mörkelsberger)

Schlagworte

Lkw

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0026963

Dokumentnummer

JJR_19731030_OGH0002_0040OB00079_7300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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