Norm
ArbGerG §2 IA2Rechtssatz
Vertreter, die sich von angestellten Vertretern nur dadurch unterscheiden, daß sie keinen Anspruch auf ein Fixum haben und daß ihnen keine bestimmte Einteilung der Arbeit nach Zeit und Ort der Ausübung und keine Berichterstattungspflicht auferlegt ist, können nicht als selbständige Unternehmer gewertet werden (ArbSlg 8464, ArbSlg 8102, ArbSlg 6408, SZ 22/66 ua).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0050858Dokumentnummer
JJR_19731030_OGH0002_0040OB00095_7300000_004