Norm
EGZPO ArtXLII IHRechtssatz
Ein Angestellter, dem auf Grund einer Vereinbarung mit seinem Dienstgeber eine nach dem Umsatz des Unternehmens zu bemessende Vergütung für eine dem Dienstgeber überlassene Diensterfindung zusteht, hat Anspruch auf Bekanntgabe des für die Berechnung dieser Vergütung maßgebenden Umsatzes, nötigenfalls im Wege einer Klage auf Rechnungslegung im Sinne des Art XLII EGZPO.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0035047Dokumentnummer
JJR_19731030_OGH0002_0040OB00091_7300000_007