Norm
AnerbenG §1Rechtssatz
Für die Beurteilung, ob eine Liegenschaft einen Erbhof im Sinne des AnerbenG darstellt, ist allein maßgebend, ob es sich objektiv um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt, der die Kriterien des § 1 AnerbenG erfüllt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0050260Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.11.2020