Norm
ABGB §833 D1Rechtssatz
Der Antrag auf Benützungsregelung ist abzuweisen, wenn sich im Verfahren vor dem Außerstreitrichter die Unrichtigkeit der Behauptung des Antragstellers herausstellt, dass eine bindende Benützungsvereinbarung zwischen den Parteien nicht vorliege (SZ 19/199).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0013570Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009