- 5 Ob 221/73
Entscheidungstext OGH 14.11.1973 5 Ob 221/73
Veröff: HS 8576
- 7 Ob 649/80
Entscheidungstext OGH 28.08.1980 7 Ob 649/80
- 1 Ob 735/80
Entscheidungstext OGH 28.01.1981 1 Ob 735/80
Veröff: MietSlg 33553
- 1 Ob 556/81
Entscheidungstext OGH 08.04.1981 1 Ob 556/81
Veröff: MietSlg 33554
- 2 Ob 508/81
Entscheidungstext OGH 12.05.1981 2 Ob 508/81
Beisatz: Lokal "Tiroler Bauernkeller". (T1)
- 3 Ob 532/81
Entscheidungstext OGH 18.11.1981 3 Ob 532/81
- 3 Ob 616/81
Entscheidungstext OGH 20.01.1982 3 Ob 616/81
Auch
- 8 Ob 523/82
Entscheidungstext OGH 17.06.1982 8 Ob 523/82
- 7 Ob 776/82
Entscheidungstext OGH 23.11.1982 7 Ob 776/82
Beisatz: Dies muß nicht zum Tragen kommen, wenn ein anderer die Vermittlungstätigkeit zugunsten des späteren Käufers nicht auch in dessen Vollmachtsnamen in Auftrag gegeben hat. (T2)
- 3 Ob 621/82
Entscheidungstext OGH 12.01.1983 3 Ob 621/82
- 6 Ob 512/83
Auch; Veröff: SZ 56/15
- 1 Ob 810/82
Entscheidungstext OGH 07.02.1983 1 Ob 810/82
- 3 Ob 698/82
Entscheidungstext OGH 23.03.1983 3 Ob 698/82
Beisatz: Gilt auch für den bloßen Gelegenheitsvermittler. (T3)
- 1 Ob 721/83
Entscheidungstext OGH 10.10.1983 1 Ob 721/83
- 1 Ob 634/84
- 1 Ob 597/87
- 4 Ob 556/87
Auch; Veröff: JBl 1988,181
- 4 Ob 604/87
Auch; Veröff: JBl 1988,180
- 2 Ob 698/87
Auch; nur: Für den Provisionsanspruch nach § 29 HVG ist ein Vermittlungsauftrag erforderlich. (T4) Beisatz: Auftrag des Geschäftsherrn und verdienstliche Tätigkeit des Vermittlers. (T5)
- 3 Ob 543/88
- 6 Ob 503/89
- 2 Ob 505/90
nur T4
- 8 Ob 702/89
nur T4; Veröff: JBl 1991,727 = ecolex 1991,381
- 1 Ob 631/92
Auch
- 1 Ob 554/93
Auch; nur: Für den Provisionsanspruch nach § 29 HVG ist ein Vermittlungsauftrag erforderlich, der allerdings auch konkludent dadurch erteilt werden kann. (T6)
- 1 Ob 604/93
Auch; nur T6; Beisatz: Für einen konkludenten Vertragsabschluss ist zu fordern, daß der auf den Abschluss eines Maklervertrages (Vermittlungsauftrags) gerichtete Wille eindeutig erkennbar ist. (T7)
- 7 Ob 587/93
- 5 Ob 534/94
Vgl; Beisatz: Hier: Vom Immobilienmakler als Vermieter begehrte Vergütung von Betriebsausgaben und Werbungskosten für die Vermittlung eines Objektes. (T8)
- 5 Ob 92/95
Vgl auch; nur T6; Beisatz: Hier: Hat ein Hausverwalter Tätigkeiten eines Immobilienmaklers, dh eines von ihm gleichfalls ausgeübten Geschäftszweiges erbracht, so wäre die Mieterin zur Zahlung einer Vermittlungsprovision nur im Falle des - allerdings auch durch konkludentes Verhalten (
§ 863 ABGB) möglichen - Zustandekommens eines Maklervertrages mit dem Hausverwalter verpflichtet. (T9)
- 5 Ob 89/95
nur T6; Beisatz: Für das konkludente Zustandekommen eines Maklervertrages ist nach der Judikatur erforderlich, dass der Interessent die von einem Realitätenvermittler für ihn entfaltete Tätigkeit kennt und ihr nicht widerspricht, und selbst das reicht nicht aus, wenn der Immobilienmakler erkennbar bereits für einen anderen Auftraggeber handelt. (T10) Veröff: SZ 68/148
- 1 Ob 563/95
Auch
- 5 Ob 2175/96f
Entscheidungstext OGH 25.06.1996 5 Ob 2175/96f
Beisatz: Zweifel am rechtswirksamen Zustandekommen eines Maklervertrages lassen sich mit der Rechtsansicht begründen, daß zum Wesen eines gültigen Vermittlungsauftrages ein Dreipersonenverhältnis zählt, das bei der Vermittlung eines eigenen (etwa auch dem beherrschenden Gesellschafter der Makler-GmbH gehörigen) Objekts nicht vorliegt, doch kann dieses Dreipersonenverhältnis und damit das gültige Zustandekommen eines Maklervertrages nicht a priori verneint werden, wenn drei verschiedene Rechtssubjekte an der Vermittlung beteiligt sind. (T11)
- 5 Ob 2177/96z
Entscheidungstext OGH 25.06.1996 5 Ob 2177/96z
Beis wie T11
- 8 Ob 350/97x
nur T6; Beis wie T10
- 1 Ob 91/98h
Vgl auch; nur T6
- 1 Ob 204/98a
Auch; nur T4
- 4 Ob 135/01h
Vgl auch
- 5 Ob 49/03x
Vgl aber; Beis ähnlich wie T10; Beisatz: Ein konkludenter Abschluss eines Maklervertrages komme nicht zustande, wenn der Makler erkennbar bereits für einen anderen Auftraggeber handelt. (T12)
- 5 Ob 120/03p
Vgl aber; Beis ähnlich wie T12
- 3 Ob 214/10g
Auch
- 6 Ob 257/11d
Entscheidungstext OGH 21.12.2011 6 Ob 257/11d
Vgl aber; Beis wie T12
- 7 Ob 47/15k
Entscheidungstext OGH 09.04.2015 7 Ob 47/15k
Auch
- 3 Ob 131/16k
Entscheidungstext OGH 23.11.2016 3 Ob 131/16k
Auch
- 10 Ob 3/17i
Entscheidungstext OGH 13.06.2017 10 Ob 3/17i
Auch
- 4 Ob 146/17z
Entscheidungstext OGH 24.08.2017 4 Ob 146/17z
Auch
- 1 Ob 88/19a
Vgl; Beisatz: Der Provisionsanspruch des Maklers nach
§ 6 Abs 1 MaklerG setzt einen zumindest schlüssig erteilten Vermittlungsauftrag voraus. Ohne gültigen Abschluss eines Maklervertrags entsteht ein Provisionsanspruch des Vermittlers nicht. (T13)
- 4 Ob 164/21b
Vgl; Beisatz: Hier: Der von der Klägerin verfolgte Provisionsanspruch nach
§ 6 MaklerG setzt voraus, dass zwischen den Parteien ein zumindest konkludent geschlossener Maklervertrag zustande gekommen ist. (T14)