RS OGH 1973/11/20 8Ob216/73

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Veröffentlicht am 20.11.1973
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Norm

EKHG §6

Rechtssatz

War dem Kraftfahrzeughalter bekannt, daß das Fahrzeug schon bisher mehrfach zu Schwarzfahrten benützt wurde und beließ er es dennoch bei der erkennbar unzureichenden Verwahrung, hat er die ihm obliegenden Pflichten zur Sicherung des Fahrzeuges gegen weitere unbefugte Inbetriebnahme nicht erfüllt.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 216/73
    Entscheidungstext OGH 20.11.1973 8 Ob 216/73
    Veröff: ZVR 1974/189 S 277

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0058381

Dokumentnummer

JJR_19731120_OGH0002_0080OB00216_7300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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