Norm
EKHG §6Rechtssatz
War dem Kraftfahrzeughalter bekannt, daß das Fahrzeug schon bisher mehrfach zu Schwarzfahrten benützt wurde und beließ er es dennoch bei der erkennbar unzureichenden Verwahrung, hat er die ihm obliegenden Pflichten zur Sicherung des Fahrzeuges gegen weitere unbefugte Inbetriebnahme nicht erfüllt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0058381Dokumentnummer
JJR_19731120_OGH0002_0080OB00216_7300000_001