RS OGH 1973/11/20 3Ob207/73, 5Ob30/80, 5Ob101/09b, 5Ob178/09a, 5Ob33/10d

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Veröffentlicht am 20.11.1973
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Norm

GBG §93
GBG §94 Abs1 Z3 D

Rechtssatz

§ 94 GBG regelt bloß, unter welchen materiellrechtlichen und formalrechtlichen Voraussetzungen ein Gesuch bewilligt werden darf; auf welchen Zeitpunkt die Entscheidung hierbei abgestellt werden müsse, ergibt sich eindeutig aus § 93 GBG.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0061138

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.07.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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