Norm
Rechtssatz
§ 94 GBG regelt bloß, unter welchen materiellrechtlichen und formalrechtlichen Voraussetzungen ein Gesuch bewilligt werden darf; auf welchen Zeitpunkt die Entscheidung hierbei abgestellt werden müsse, ergibt sich eindeutig aus § 93 GBG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
Im RIS seit
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