Norm
ABGB §1304 A1Rechtssatz
Verletzung der Rettungspflicht eines Verletzten durch schuldhafte Lösung seines Dienstverhältnisses, wenn dieser aus diesem Grunde nicht mehr ein gleich hohes Einkommen wie vor dem Unfall erzielen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0026997Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.12.2019