Norm
EStG 1953 §13 Abs2 Z1Rechtssatz
Nebenbetriebe sind Betriebe, die für sich allein betrachtet, als (gewerbliche) Hauptbetriebe zu behandeln wären und nur durch den wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen Hauptbetrieb zu dessen Nebenbetrieb werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0057906Dokumentnummer
JJR_19731123_OGH0002_0130OS00020_7300000_004