Norm
BAO §119Rechtssatz
Für die Tatbestandsmäßigkeit einer vom Abgabenpflichtigen durch Verletzung abgabenrechtlicher Offenlegungspflichten und Wahrheitspflichten bewirkten Abgabenverkürzung nach dem § 34 Abs 1 lit a FinStrG ist es belanglos, ob die Abgabenbehörde bei genauer Prüfung die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der in den Steuerklärungen gemachten Angaben hätte erkennen können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0053293Dokumentnummer
JJR_19731123_OGH0002_0130OS00020_7300000_001