Norm
HGB §145Rechtssatz
Eine klageweise angestrebte Zustimmung zur Liquidation ist nicht erforderlich, weil mit der Auflösung der Gesellschaft die Liquidation stattfindet, soferne nicht eine andere Art der Auseinandersetzung von den Gesellschaftern vereinbart wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0062213Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.04.2018