RS OGH 1973/11/27 4Ob584/73, 6Ob28/18p

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Veröffentlicht am 27.11.1973
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Norm

HGB §145

Rechtssatz

Eine klageweise angestrebte Zustimmung zur Liquidation ist nicht erforderlich, weil mit der Auflösung der Gesellschaft die Liquidation stattfindet, soferne nicht eine andere Art der Auseinandersetzung von den Gesellschaftern vereinbart wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0062213

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.04.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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