Norm
AKHB Art6 Abs2 litbRechtssatz
Eine den Haftpflichtversicherer von seiner Pflicht zur Leistung befreiende Obliegenheitsverletzung liegt stets dann vor, wenn dem Lenker die Voraussetzungen für die Berechtigung zum Lenken des versicherten Kraftfahrzeuges fehlen, mag diese Berechtigung im Einzelfall von der Erteilung durch die Behörde oder lediglich vom Erreichen eines bestimmten Lebensalters (hier sechzehn Jahre für Mopedfahrer) abhängig sein.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0065496Dokumentnummer
JJR_19731128_OGH0002_0070OB00213_7300000_001