Norm
StPO §345 Abs1 Z12Rechtssatz
Die sachliche Richtigkeit der Subsumtion des Gerichtes kann immer nur auf Grund des im Wahrspruch festgestellten Sachverhaltes oder der sich aus dem tatsächlichen Substrat des Wahrspruches in seiner Gesamtheit rechtlich ableitbaren Annahmen der Geschwornen geprüft werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0101469Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.02.2022