RS OGH 1973/12/3 9Os96/73

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.12.1973
beobachten
merken

Norm

ABGB §1063 A1
GmbHG §6

Rechtssatz

Die Einbringung eines unter Eigentumsvorbehalt stehenden Lastkraftwagens als Sacheinlage in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung muß nicht unter allen Umständen Veruntreuung sein. Es kommt vielmehr darauf an, ob der Täter ein ihm wegen des Eigentumsvorbehaltes noch gar nicht zustehendes Eigentumsrecht übertragen wolle oder ob er - was rechtlich möglich ist - bloß das Benützungsrecht am Lastkraftwagen eingebracht hat. Sollte der sachenrechtliche Status des Lastkraftwagens nicht geändert werden, kann nicht gesagt werden, daß der Vorbehaltseigentümer der Gefahr des Verlustes seines Eigentums ausgesetzt ist.

Entscheidungstexte

  • 9 Os 96/73
    Entscheidungstext OGH 03.12.1973 9 Os 96/73

Schlagworte

LKW GmbH GesmbH

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0020452

Dokumentnummer

JJR_19731203_OGH0002_0090OS00096_7300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten