Norm
ABGB §1063 A1Rechtssatz
Die Einbringung eines unter Eigentumsvorbehalt stehenden Lastkraftwagens als Sacheinlage in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung muß nicht unter allen Umständen Veruntreuung sein. Es kommt vielmehr darauf an, ob der Täter ein ihm wegen des Eigentumsvorbehaltes noch gar nicht zustehendes Eigentumsrecht übertragen wolle oder ob er - was rechtlich möglich ist - bloß das Benützungsrecht am Lastkraftwagen eingebracht hat. Sollte der sachenrechtliche Status des Lastkraftwagens nicht geändert werden, kann nicht gesagt werden, daß der Vorbehaltseigentümer der Gefahr des Verlustes seines Eigentums ausgesetzt ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
LKW GmbH GesmbHEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0020452Dokumentnummer
JJR_19731203_OGH0002_0090OS00096_7300000_001