Norm
ABGB §1487Rechtssatz
Die dreijährige Verjährungsfrist des § 1487 ABGB für die Vertragsanfechtung wegen eines Irrtums, wobei sich der andere vertragschließende Teil keiner List schuldig gemacht hat, beginnt schon mit dem Vertragsabschluss zu laufen (Klang in Klang 2.Auflage VI 630, SZ 39/56 ua).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0034350Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.08.2022