Norm
PatG 1970 §150Rechtssatz
Ist Gegenstand des Patentschutzes die Lösungsidee, so fallen sämtliche möglichen Ausführungsformen unter den Schutz. Der Umfang des Patentanspruchs kann sich über die in der Patentbeschreibung nur beispielsweise angeführten Ausführungsformen hinaus erstrecken (Lysin, Tetralysal Mannich-Reaktion).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0071331Dokumentnummer
JJR_19731211_OGH0002_0040OB00313_7300000_002