Norm
EO §1 Z16 IINRechtssatz
Fehlen im Exekutionsantrag und in den erforderlichen Beweisurkunden die schlüssigen Behauptungen und der Nachweis für das Vorliegen eines im Inland nach dem anzuwendenden Recht gültigen Schiedsvertrages, so stellt dies einen inhaltlichen Mangel des Exekutionsantrages dar, der zu dessen Abweisung führen muß (§ 54 Abs 1 Z3 EO, Heller-Berger-Stix 4, 620 f).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0000236Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.12.2011