Norm
ABGB §435Rechtssatz
Auf das Verfahren des Exekutionsgerichtes zur Prüfung der Frage, ob ein im Wege der Fahrnisexekution gepfändetes Bauwerk ein Superädifikat darstellt, sind die Bestimmungen der UrkHV nicht anwendbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0001254Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.07.2012