Beisatz: Zur unrichtigen rechtlichen Beurteilung gehören auch Verstöße gegen die Gesetze der Logik und Erfahrung, aber auch Rechenfehler. (T1) Beisatz: Das gilt auch, wenn die Berechnung auf unlogischen Prämissen aufbaut. (T2)
Beisatz: Hier: Fehlerhafte Berechnung eines Pflegebedarfs infolge einer Fehlinterpretation der Feststellungen des Erstgerichts durch das Berufungsgericht. (T4)