Norm
KartG 1972 §49Rechtssatz
Bei der Eintragung eines marktbeherrschenden Unternehmens hat ein Hinweis darauf, daß dieses Unternehmen mit einem anderen in der in § 49 KartG bezeichneten Form verbunden ist, zu unterbleiben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0063881Dokumentnummer
JJR_19731217_OGH0002_000OKT00029_7300000_003