Norm
KDV §62Rechtssatz
Aus der Bestimmung des § 62 Abs 1 Z 2 KDV kann nicht geschlossen werden, daß die Anwendbarkeit der Vorschriften des StVO über die Beleuchtung der im Straßenverkehr verwendeten Fahrzeuge auf von solchen gezogene Anhänger ausgeschlossen wäre; diese Bestimmung regelt nur die Ausstattung eines Anhängers ohne Einbeziehung der Beleuchtung bei Dunkelheit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0065783Dokumentnummer
JJR_19731218_OGH0002_0080OB00260_7300000_001