RS OGH 1973/12/19 5Ob246/73, 2Ob619/86, 8Ob2085/96t

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Veröffentlicht am 19.12.1973
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Norm

KO §11
KO §44
KO §119 Abs5 D
KO §176

Rechtssatz

Die Ausscheidung bzw Aussonderung von Liegenschaften aus der Konkursmasse bedeutet eine Schmälerung des Befriedigungsfonds aller Konkursgläubiger; es sind daher auch die Konkursgläubiger III.Klasse zum Rekurs gegen diese Maßnahme befugt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0064245

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.12.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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