Norm
EO §7 Bb1Rechtssatz
Sind der prozentuellen Unterhaltsfestsetzung in einer einstweiligen Verfügung die Worte "abzüglich etwa bereits geleisteter Zahlungen" beigefügt, wird durch diesen Beisatz allein die dem Verpflichteten auferlegte Leistung nicht dem Umfange nach unbestimmt (§ 7 EO). Dieser Beisatz ist überflüssig und vermag die ansonsten gegebene Tauglichtkeit der einstweiligen Verfügung als Exekutionstitel nicht zu beeinflussen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0000591Dokumentnummer
JJR_19731220_OGH0002_0030OB00219_7300000_001