Norm
StGB §128 DRechtssatz
Beim Diebstahl eines frei behebbaren (nicht vinkulierten) Sparkassensparbuches oder Banksparbuches ist grundsätzlich die Höhe der Einlage wertbestimmend, es sei denn, daß schon bei Entziehung des Sparbuches die Absicht auf Aneignung bloß eines Teiles der Einlage gerichtet war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0093931Dokumentnummer
JJR_19740115_OGH0002_0120OS00180_7300000_001