Norm
ABGB §1380 ARechtssatz
Ein Vergleich ist die unter beiderseitigem Nachgeben einverständliche neue Festlegung strittiger oder zweifelhafter Rechte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0032681Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.04.2021