Norm
6.DVEheG §19Rechtssatz
Der Antrag des Ehemannes, seine Frau habe ihm ab sofort den Zutritt zur Ehewohnung zu gewähren, ist nach § 9 der 6. DVEheG zu beurteilen, wenn der Antragsteller schon früher durch eine rechtskräftige EV zum Verlassen der Wohnung verpflichtet worden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0005738Dokumentnummer
JJR_19740124_OGH0002_0030OB00012_7400000_001