Norm
StGB §28 BaRechtssatz
Für die Unterbrechung der Verjährung idealkonkurrierender strafbarer Handlungen kommt es nicht darauf an, ob in dem die Verjährung unterbrechenden gerichtlichen Verfolgungsakt die durch die in Untersuchung gezogene Tat verwirklichten mehreren Deliktstatbestände richtig und vollständig angeführt sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0090745Dokumentnummer
JJR_19740125_OGH0002_0110OS00087_7300000_002