Norm
StVO §38 Abs4 Satz2Rechtssatz
Ein Verkehrsteilnehmer darf trotz Aufleuchtens von Grün nur mit einer solchen Geschwindigkeit an die Kreuzung heranfahren, daß bereits auf dem Schutzweg befindliche, vorerst aber durch andere Fahrzeuge verdeckte Fußgänger am Verlassen der Kreuzung (§ 76 Abs 3 StVO) nicht behindert werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0075340Dokumentnummer
JJR_19740129_OGH0002_0080OB00268_7300000_002