Norm
EO §355 XVIIIRechtssatz
Ist der Verpflichtete schuldig, die "Weitergabe" eines bestimmten Mietobjektes "zu unterlassen", so liegt in der bloßen Belassung des Mietobjektes in den Händen jenes Afterbestandnehmers, dem das Objekt schon vor Erlassung des Exekutionstitels überlassen worden war, kein permanentes Zuwiderhandeln gegen den Exekutionstitel.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0004517Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.11.2010