RS OGH 1974/1/29 3Ob16/74, 3Ob149/10y

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Veröffentlicht am 29.01.1974
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Norm

EO §355 XVIII

Rechtssatz

Ist der Verpflichtete schuldig, die "Weitergabe" eines bestimmten Mietobjektes "zu unterlassen", so liegt in der bloßen Belassung des Mietobjektes in den Händen jenes Afterbestandnehmers, dem das Objekt schon vor Erlassung des Exekutionstitels überlassen worden war, kein permanentes Zuwiderhandeln gegen den Exekutionstitel.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0004517

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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