Norm
ABGB §141 IHRechtssatz
Zur Beurteilung der Sittenwidrigkeit einer vergleichsweisen Unterhaltsverpflichtung sind nicht nur die im Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses herrschenden Verhältnisse maßgebend sondern auch die Einkommensentwicklung und Vermögensentwicklung in der Vergangenheit und die Erwartung in der Zukunft; das ist bei Selbständigen der Durchschnitt aus mehreren Jahren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0047656Zuletzt aktualisiert am
31.03.2009