RS OGH 1974/1/29 4Ob602/73, 4Ob240/08k

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Veröffentlicht am 29.01.1974
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Norm

ABGB §141 IH
ABGB §879 BIIa3

Rechtssatz

Zur Beurteilung der Sittenwidrigkeit einer vergleichsweisen Unterhaltsverpflichtung sind nicht nur die im Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses herrschenden Verhältnisse maßgebend sondern auch die Einkommensentwicklung und Vermögensentwicklung in der Vergangenheit und die Erwartung in der Zukunft; das ist bei Selbständigen der Durchschnitt aus mehreren Jahren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0047656

Zuletzt aktualisiert am

31.03.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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