Norm
ABGB §1295 Ia5Rechtssatz
Der Beschädigte muß sich bei seinem Anspruch gegen den Beschädiger anrechnen lassen, was ihm mit Rücksicht auf die Beschädigung von dritter Seite zugekommen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0004716Dokumentnummer
JJR_19740130_OGH0002_0050OB00201_7300000_001