Norm
FinStrG §35 Abs1Rechtssatz
Selbständige und unselbständige Bestandteile, die in inländische Beförderungsmittel im Ausland eingebaut wurden, eigenen sich zum Objekt eines Schmuggels, einer Verzollungsumgehung oder einer Abgabenhehlerei.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0086479Dokumentnummer
JJR_19740130_OGH0002_0090OS00111_7300000_007