Norm
ABGB §863 BRechtssatz
Bloßes Stillschweigen kann unter besonderen Umständen die Bedeutung einer Zustimmung gewinnen. Entscheidend ist, dass der Erklärungsempfänger dem Schweigen seines Partners schlechterdings keine andere Bedeutung als jene der Zustimmung beilegen kann.
Anmerkung
Anm: Dieser Rechtssatz entspricht inhaltlich dem RS0014128. In Hinkunft wird nur mehr der gegenständliche Rechtssatz weitergeführt, während beim aufgelassenen RS0014128 keine weiteren Indizierungen erfolgen. Es sollte künftig nur mehr der vorliegende Rechtssatz zitiert werden.Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0014126Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.07.2021