Norm
ABGB §983Rechtssatz
Ein Darlehensvertrag verschafft Eigentum. Ob der Eigentümer eigenes oder über ein Darlehen erhaltenes Geld verwendet, macht bei der Verfügung hierüber keinen Unterschied. Es ist daher ein Leistungsbegehren, einen Geldbetrag als Darlehen zu verwenden, nicht möglich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0019404Dokumentnummer
JJR_19740213_OGH0002_0010OB00019_7400000_001