Norm
ABGB §871 CIRechtssatz
Umstände, die ein Verschulden des Irrenden begründen, schließen die Annahme aus, dass der Irrtum durch den anderen Teil veranlasst worden sei (Gschnitzer in Klang 2 Auflage IV/1 S 118).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0016205Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.05.2018