Norm
StGB §297Rechtssatz
Bei Beantwortung der Frage, inwieweit noch eine straflose Verantwortung oder bereits eine rechtswidrige strafbare Beschuldigung vorliegt, kommt es nicht auf die Form der Äußerung, die Wahl der Worte, sondern allein auf den inneren Gehalt des Vorbringens an.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0096713Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.01.2017