Norm
DSt 1872 §2 GRechtssatz
Ungerechtfertigte Vorwürfe eines Rechtsanwaltes gegenüber der Schriftführerin, sie hätte die Sache vorzeitig oder zu leise aufgerufen, als Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0055422Dokumentnummer
JJR_19740218_OGH0002_000BKD00043_7300000_001