Norm
StVO §3 CaRechtssatz
Ein erst elf Jahre altes, zusammen mit anderen Schulkindern im Bereich einer Autobushaltestelle befindliches Mädchen ist noch als Kind im Sinne des § 3 StVO anzusehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0074021Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.07.2015