Norm
ABGB §578Rechtssatz
Nachträgliche eigenhändige Korrekturen des Testators in einem allographen Testament besitzen nur dann Gültigkeit, wenn sie für sich allein einen Sinn ergeben, d.h. den Bestimmungen eines holographen Testaments entsprechen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0012455Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.07.2021