Norm
ABGB §771Rechtssatz
Ob der Pflichtteilsberechtigte vom Erblasser zu Recht enterbt wurde, ist im Pflichtteilsprozeß als Vorfrage zu lösen. Die Beweislast trifft den beklagten Erben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0012856Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.11.2013