Norm
ArbVG §105Rechtssatz
Eine ausdrückliche Aufforderung an den Betriebsrat, zu der beabsichtigten Kündigung Stellung zu nehmen, ist nicht vorgeschrieben. Sie liegt regelmäßig in der Mitteilung der Kündigungsabsicht.
Veröff: AuR 1975,123
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1974:RS0104437Dokumentnummer
JJR_19740228_AUSL000_002AZR00455_7300000_004