RS OGH 1974/2/28 2AZR455/73

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Veröffentlicht am 28.02.1974
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Norm

ArbVG §105

Rechtssatz

Durch die nachträgliche Zustimmung des Betriebsrats zu einer ausgesprochenen Kündigung wird der Mangel der Anhörung nicht geheilt. Die Kündigung bleibt bei fehlender Anhörung unwirksam. Veröff: AuR 1975,123

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1974:RS0104436

Dokumentnummer

JJR_19740228_AUSL000_002AZR00455_7300000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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