Norm
DHG §2Rechtssatz
Das Lenken eines Kraftfahrzeuges - insbesondere eines schweren Lastkraftwagenzuges - gehört zu den "schadensgeneigten Tätigkeiten", weil die Dienstleistung eines Berufskraftfahrers schon an sich mit einem höheren Wagnis verbunden ist als die Arbeit vieler anderer Dienstnehmer.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitsleistung, Auto, ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0054698Dokumentnummer
JJR_19740305_OGH0002_0040OB00008_7400000_003