Norm
EO §3 IIIARechtssatz
Der für die Entscheidung über Anträge auf Exekutionsbewilligung maßgebend angesehene "Zeitpunkt der Antragstellung" ist der Tag des Einlangens des Gesuches beim Bewilligungsgericht (Ablehnung der in Heller-Berger-Stix vertretenen Auffassung, als Tag der Antragstellung sei die "Postaufgabe bzw Überreichung des Gesuches" anzusehen).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0000069Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.10.2011