RS OGH 1974/3/5 3Ob35/74

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Veröffentlicht am 05.03.1974
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Norm

EO §7 Ac
EO §10 A

Rechtssatz

Wird die Fälligkeit der Gesamtforderung aus der Nichterfüllung einer nicht sofort exequierbaren Verpflichtung des Schuldners abgeleitet, so muß bei Exekution auf die gesamte Forderung die Nichterfüllung einer derartigen Verpflichtung urkundlich nachgewiesen werden; bei Unmöglichkeit eines derartigen urkundlichen Nachweises ist die Klage gem § 10 EO berechtigt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0000444

Dokumentnummer

JJR_19740305_OGH0002_0030OB00035_7400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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