Norm
ZPO §236 BRechtssatz
Die Zurückweisung eines Zwischenantrages auf Feststellung ist nicht möglich, so lange einer in der gleichen Richtung erhobenen Behauptung die entscheidende Bedeutung noch nicht aberkannt werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0039512Dokumentnummer
JJR_19740307_OGH0002_0070OB00037_7400000_003